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Der Bundestagspräsident (Bu) und die Präsidentin (U) einer als Stiftung öffentlichen Rechts organisierten Universität in dem Bundesland Niedersachsen sind befreundet und treffen sich beruflich.
U erzählt Bu von Problemen an der Universität. Sie ist nicht nur Universitätspräsidentin, sondern leitet als Jura-Professorin auch das Examensvorbereitungsprogramm der Universität. Seit Jahren hat sie zu wenig Studierende pro Durchgang im Examensvorbereitungsprogramm sitzen. Ihren ebenfalls im universitären Programm der Universität dozierenden Kolleginnen und Kollegen geht es teilweise nicht anders. Sie fühlen sich durch das Desinteresse der Studierenden an ihren Veranstaltungen in ihrem Wohlbefinden beeinträchtigt. U äußert gegenüber Bu, dass daran die kommerziellen Repetitorien Schuld seien, welche den Studierenden nur deren ohnehin bescheidene Einkünfte entlocken würden. Das seien Ahnungslose, denen es an juristischen Fachkenntnissen fehle. Man selbst sei schließlich an der Universität und habe nie an kommerziellen Kursen teilgenommen. U erklärt weiter, sie habe alles Erdenkliche versucht, um die Studierenden in das Examensvorbereitungsprogramm der Universität zu treiben. Sie habe die Einführung von Studiengebühren forciert, um anschließend in eine Werbung für das Examensvorbereitungsprogramm der Universität investieren zu können. Sogar die Vermietung von Werberahmen an kommerzielle Repetitorien auf dem Universitätsgelände ist mittlerweile unterbunden worden, obwohl der Universität dadurch zehntausende Euro jährlich an Einnahmen entgehen, die für die Ausstattung der Bibliotheken erforderlich wären. Selbst Bücherspenden des kommerziellen Repetitoriums B, das einem deutschen juristischen Fachverlag angegliedert ist, werden aufgrund des damit für das Repetitorium verbundenen Werbeeffektes nicht mehr angenommen – zu Lasten der Studierenden. Über diese Maßnahmen hinaus wurde dem Universitätsprogramm der nach Auffassung der U tragfähige Name EP (Examensvorbereitungsprogramm) gegeben. Eine Skriptreihe wurde herausgebracht, für deren Erstellung Juristen auf Werkvertragsbasis (finanziert durch Studiengebühren) angeheuert worden sind. Das komplette Skriptenpaket der Universität kostet 500,- € und sei damit doch viel günstiger als die Skriptreihe der meisten kommerziellen Anbieter, denen schließlich keine Studiengebühren als staatliche Mittel zur Verfügung stehen. Lediglich dem kommerziellen Repetitorium Z gelingt es, sämtliche Unterlagen ohne Zusatzkosten im Kurs auszugeben. Dennoch blieben alle universitären Bemühungen erfolglos. Selbst die studentische Hilfskraft (H) der U besucht trotz aller Warnungen der U den Kurs des kommerziellen Repetitoriums B. Als selbstständig denkende Studentin, die selbstverständlich eine Prädikatsnote erreichen möchte, hatte diese sich nämlich - nachdem sie überall zur Probe gehört hatte - mit klarem Votum für eine Examensvorbereitung bei Z entschieden.
Daraufhin zog U die Notbremse und wirkte auf einen Beschluss des Universitätspräsidiums hin, der den Ausspruch eines Haus- und eines Werbeverbotes für Repetitorien an der Universität beinhaltete. Das EP sollte endlich großen Zuspruch erhalten, während kommerziellen Anbietern mit hoheitlichen Maßnahmen das Geschäft torpediert werden sollte. Diese Berufsgruppe wollte U aus dem Verkehr ziehen und ihr jegliches wissenschaftliche Betätigungsfeld auch in der Lehre entziehen. Die nach dem Ausschluss der Repetitorien von den kommerziellen Werbeflächen der Universität aus der kommerziellen Vermarktung von Werbeflächen verbliebenen Einnahmen der Universität sollen ebenso wie Studiengebühren zukünftig genutzt werden, um mit den Einnahmen eine Werbung für das kostenlose EP zu finanzieren –um dem Wunsch einzelner Dozentinnen und Dozenten der Universität entsprechend mit dem EP eine große Anzahl Studierender zu erreichen. Deshalb erhielten alle kommerziellen Repetitorien einen Bescheid, in dem jegliche Werbetätigkeit (gleich welcher Art) auf dem gesamten Universitätsgelände untersagt wurde.